Veranstaltungsdetails

Augenmerk auf das sogenannte „Arbeitnehmerwerk“: Ein Blick auf die Urheberrechte an Werken von Arbeitnehmenden

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Das Marketing und die Markenführung in der heutigen Zeit unterliegen vielen rechtlichen Vorgaben. Oftmals verliert man hier und da den Überblick darüber, was wie wo wann erlaubt ist, oder?

 

Wir als Marketing-Club Braunschweig werden immer wieder einmal nach Antworten auf rechtliche Fragen rund um Marke und Marketing gebeten. Doch auch wir können immer nur auf die spezialisierten Fachanwält:innen der Region verweisen – oder wir holen diese einfach einmal zu uns! Und das machen wir jetzt einfach einmal – jetzt schon zum vierten Mal!

 

Willkommen beim „Augenmerk by jurawerk“, unserer Rechtsreihe rund um rechtliche Fragen zu Marken und Marketing!

 

Seien Sie mit dabei und leiten Sie diese Einladung auch gerne an Kolleg:innen und/oder Bekannte weiter! Sie müssen sich nicht anmelden, sondern können sich hier ganz bequem per Video auf Zoom hinzuschalten. Der Kenncode lautet 616231.

 

DARUM GEHT ES

 

In der Online-Themenreihe „Augenmerk by jurawerk“ beleuchten wir regelmäßig unterschiedliche rechtliche Aspekte, die für die Werbung – gerade auch im Internet – wichtig sind.

 

Als Referenten konnten wir die auf IP- und IT- Recht spezialisierte Kanzlei jurawerk aus Braunschweig gewinnen. Ihre Fachanwälte werden uns einen Einblick in die Rechtsgebiete des Geistigen Eigentums, des IT-Rechts und in den Schutz immaterieller Rechtsgüter geben. Selbstverständlich wird es in den Veranstaltungen Zeit und Raum für Fragen rund um das Thema geben.

 

DAS ERWARTET UNS

 

Im fünften Teil der Online-Themenreihe „Augenmerk bei jurawerk“ geht es um Urheberrechte an Werken von Arbeitnehmenden.

 

Diesen Teil referiert erstmals Rechtsanwalt Christian Eisele, Fachanwalt für Informationstechnologierecht von der auf das IP- und IT-Recht spezialisierten Kanzlei jurawerk aus Braunschweig.

 

Wir beleuchten die Voraussetzungen des sogenannten „Arbeitnehmerwerks“ und wem welche Rechte hieran zukommen. Einen besonderen Blick werfen wir hierbei auf die Vergütungsansprüche und die speziellen gesetzlichen Regelungen zu Software. Im Anschluss an den Impulsvortrag gibt es wieder die Möglichkeit für Fragen rund um das Thema.

 

Wir laden Sie also herzlichst ein, am 22. Februar 2024 am Impulsvortrag „Augenmerk auf das sogenannte „Arbeitnehmerwerk“: Ein Blick auf die Urheberrechte an Werken von Arbeitnehmenden“ teilzunehmen.

 

Seien Sie mit dabei und leiten Sie diese Einladung auch gerne an Kolleg:innen und/oder Bekannte weiter! Sie müssen sich nicht anmelden, sondern können sich hier ganz bequem per Video auf Zoom hinzuschalten. Der Kenncode lautet 616231.

 

Wann:             22.Februar 2024

Start:              18 Uhr

Ende:              19 Uhr

Wo:                 Online auf Zoom

 

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