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Der rechtliche Schutz der eigenen Marken

15-06-2015

Der rechtliche Schutz der eigenen Marken

 

 

Eines der wichtigsten Marketing-Instrumente gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ist die Marke, die das eigene Produkt von denjenigen des Wettbewerbs abhebt. Der rechtliche Schutz der eigenen Marken als Marketing-Maßnahme ist dabei ebenso wichtig wie die Prüfung auf bestehende Marken Dritter, um das Risiko einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzungen möglichst zu minimieren. Für die passende Anmeldestrategie muss jedes Unternehmen zentrale Aspekte berücksichtigen. Anhand von Beispielen aus der Praxis werden die wichtigsten Fragen formuliert und Gesichtspunkte zu ihrer Beantwortung vermittelt. 

 

Eine Marke ist ein Zeichen, das Waren und Dienstleistungen derselben Gattung ihrer Unternehmensherkunft nach voneinander unterscheidet, läutet Dr. Stefan Risthaus, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, das Thema um den Schutz einer Marke ein. Der erfahrende Rechtsanwalt zeigte den gut 30 Gästen, darunter auch Musiker einer Band, Unternehmer, die u.a. in China leben und Produkte vertreiben, worauf es ankommt bei der Anmeldung einer oder mehrerer Marken, national sowie international.

 

Marken schützen sollten:

  • Produktions-Unternehmen
  • Handelsunternehmen
  • Dienstleister
  • auch und gerade Klein- und mittelständische Unternehmen

 

So früh wie möglich die Marke/n anmelden:

  • Anmeldetag ist für den Vorrang entscheidend. Wenn ein Wettbewerber während der eigenen Markteinführung bzw. Vorbereitung die Marke anmeldet, kann man diese selbst nicht mehr benutzen
  • Recherchen und Verhandlungen können Monate dauern

 

Wofür ist Markenschutz gut?

  • Absicherung gegen Angriffe und Nachahmer
  • Wer?            alle Geschäftsleute
  • Wann?          vor Markteinführung (6-12 Monate mindestens)
  • Was?             Wortmarke, Logo, Sonderformen
  • Wofür?          alle aktuellen und zukünftigen Waren (~ 5 Jahre)
  • Wo?              alle eigenen und fremden (potentiellen) Benutzungsorte
  • Wie?             national DE, EU-Marke, Internationale Registrierung
  • Was dann?     Überwachung Dritter, Prüfung des Portfolios

 

Was wird geschützt?

  • Logo, Bild                Bildmarke
  • Produktname           Wortmarke
  • Slogan, Claim           Wortmarke
  • Kombination             Wort-Bildmarke
  • Erkennungsmelodie
  • Hausfarben
  • Produktkontur

  

TIPPS:

  • 6-12 Monate vor Produkteinführung mit der Namensfindung und Vorbereitungen für Markenschutz beginnen, ggf. mehrere Marken anmelden, um Ausweichmöglichkeiten zu haben.
  • Bei geringfügigen Änderungen einer Marke ist es empfehlenswert diese jedes Mal neu zu registrieren.

 

Nach vielen Fragen aus den Reihen der Gäste, die alle ihre guten Gründe hatten, lud Herr Dr. Risthaus zu einem feinen Catering samt Getränken, dort wurde eifrig weiter diskutiert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Gramm., Lins & Partner standen Rede und Antwort, ein Zeichen, dass hier großer Wissensbedarf bestand. Nur mit einer amtlich registrierten Marke kann man sicher sein, seine Produkte und Leistungen unter dem eigenen Namen bzw. der eigenen Marke zu vermarkten.

 

19.06.2015 kh